Prämie für THG-Quote

Illustration, Elektrofahrzeug mit Ladestecker
Elektroauto beim Aufladen, unscharfe grüne Blätter im Vordergrund

THG-Quote für 2024

Sichern Sie sich jetzt die Prämie für Ihr Elektrofahrzeug

Wenn Sie Halter*in eines Elektrofahrzeugs sind, können Sie sich das finanziell entlohnen lassen. Denn mit Ihrer CO2-Ersparnis tragen Sie aktiv zur Verkehrswende und zum Klimaschutz bei.

Melden Sie Ihr E-Fahrzeug (keine Hybridfahrzeuge) jetzt für den THG-Quotenhandel an und sichern Sie sich eine Prämie für Ihren Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen. Die Zahlung erfolgt nach Freigabe durch das Umweltbundesamt bis Mitte Mai des Folgejahres.

Themen auf dieser Seite

So funktioniert's Was ist die THG-Quote? Wer kann die THG-Quote bekommen? Wann kann ich die THG-Quote einreichen?

Haben Sie Fragen zur THG-Quote?

Ihr Ansprechpartner:
Dirk Rücker

So funktioniert’s

1. Registrieren und Anmelden

Für die Anmeldung zum THG-Quotenhandel benötigen wir lediglich Ihren Namen, Ihre E-Mailadresse und Ihre Kontodaten.

2. Fahrzeugschein hochladen

Laden Sie ein Foto oder einen gut lesbaren Scan der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins von Ihrem vollelektrischen Fahrzeug hoch (kein Hybrid)

3. THG-Quote bescheinigen lassen:

Wir reichen Ihre Unterlagen beim Umweltbundesamt ein. Nach erfolgreicher Genehmigung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie von uns Ihre Prämie.

Jetzt Prämie sichern!

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote ist ein gesetzliches Instrument, das darauf abzielt, mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor einzubringen und dadurch klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Hohe THG-Emissionen sind vor allem auf fossile Kraftstoffe, speziell die Mineralölwirtschaft zurückzuführen. Durch die THG-Quote werden diese Unternehmen gezwungen, ihre Emissionen zu reduzieren. Halter von vollelektrischen E-Fahrzeugen stoßen kein CO2 aus. Mit den eingesparten Emissionen können Sie handeln und von einer Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr profitieren.

Weitere 50 Euro für Ihre THG-Quote

Wer die THG-Quote für sein E-Fahrzeug an uns überträgt, bekommt weitere 50 Euro Zuschuss beim Kauf einer unserer Wallboxen.

Wer kann die THG-Quote bekommen?

Generell zugelassen sind vollelektrische E-Autos und E-Zweiräder für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt ist und soweit sie im Inland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen.

Speziell aufgeführt sind bei der Angabe in unserem Registrierungsformular die EG-Fahrzeugklassen M1 (PKW), N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse). Alle anderen Fahrzeugklassen werden unter dem Punkt "Andere" eingetragen.

Nicht zugelassen sind Verbrenner, Hybrid-Autos, Plug-In Hybride sowie Erdgas- und Wasserstoffautos.

  • E-PKW der Klasse M1

    80 Euro pro Fahrzeug und Jahr

  • Sonstige E-Fahrzeuge mit Fahrzeugschein (z.B. Krafträder)

    80 Euro pro Fahrzeug und Jahr

E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1
  •        120 Euro pro Fahrzeug und Jahr
  •  
  • E-Nutzfahrzeuge der Klasse N2
    900 Euro pro Fahrzeug und Jahr
E-Nutzfahrzeuge der Klasse N3

       1.400 Euro pro Fahrzeug und Jahr

  • E-Busse der Klasse M3

    3.200 Euro pro Fahrzeug und Jahr

Wann kann ich die THG-Quote einreichen?

Wenn Sie ein vollelektrisches E-Fahrzeug (kein Hybrid) fahren und für dieses Jahr noch keine Quote abgetreten haben, können Sie Ihre CO2-Ersparnis bis Anfang Novemer an uns abtreten. Die Auszahlung der Prämie erfolgt bis bis Mitte Mai des Folgejahres. Sie können die Quote einmal jährlich wiederkehrend einreichen. Dazu müssen Sie kein Stadtwerke-Kunde sein.

Und noch ein Vorteil

Beim Laden an unseren öffentlichen Ladesäulen in Dachau erhalten Sie 2 Cent Brutto je Kilowattstunde Nachlass. Nutzen Sie dafür entweder die Stadtwerke-Ladekarte oder unsere Vorteilskarte (für Stadtwerke-Kunden).

Noch Fragen? Wir sind persönlich für Sie da.