Netz- und Grundstücksanschlüsse
Netz- und Grundstücksanschlüsse
Informationen zu Anschlüssen aller Art
Wenn Sie neu bauen möchten, melden Sie zunächst für die Baustellenversorgung einen sogenannten Baustromanschluss oder Bauwasser als vorübergehende Versorgung bei den Stadtwerken Dachau an.
Themen auf dieser Seite
Netz- und GrundstücksanschlüsseStrom-NetzanschlüsseOnline-Anmeldung Strom NetzanschlüsseGas-Netzanschlüsse
Wasser-Grundstücksanschlüsse
Abwasser-Grundstücksanschlüsse
Vorübergehende Anschlussnutzung
Netz- und Grundstücksanschlüsse
Wenn Sie neu bauen möchten, melden Sie zunächst für die Baustellenversorgung einen sogenannten Baustromanschluss oder Bauwasser als vorübergehende Versorgung bei den Stadtwerken Dachau an. Bei der Bedarfsermittlung unterstützt Sie der von Ihnen ausgewählte Installationsbetrieb.
Sollte sich Gebäude-Altbestand auf dem Grundstück befinden, der abgerissen werden soll, können Sie die Stilllegung der nicht mehr benötigten Anschlüsse auch gleich im Hausanschlussbüro beantragen. Grundstücksanschlüsse für Wasser benötigen i.d.R. keine Stillegung. Hier genügt meist eine Außerbetriebsetzung.
Möchten Sie Ihr Haus dauerhaft an die jeweiligen Versorgungsnetze der Stadtwerke Dachau anschließen, dann beantragen Sie mit Unterstützung durch Ihren jeweiligen Installateur oder Planer möglichst frühzeitig bei uns die notwendigen Netz- bzw. Grundstücksanschlüsse. Darüber hinaus können Sie mit diesem Antrag auch Anbieter für Kommunikationsinfrastruktur (Telefon, Internet, Fernsehen) durch die Stadtwerke Dachau benachrichtigen lassen oder bei unsererer Kommunikationstochtergesellschaft DachauCityCom gleich mitbestellen. Hierzu wird ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Netzzugang/Anmeldung am Netz mit den nachstehenden Unterlagen benötigt.
- Lageplan 1:1000 in zweifacher Ausführung (in Papierform)
- genehmigter Bauplan 1:100 (in Papierform; sämtliche Gebäudeansichten; Hausanschlussraum gekennzeichnet)
- Einmessbescheinigung mit UTM-Landeskoordinaten als DXF/DWG-File
- ggfs. Projektschaltbild / Übersichtsskizze / Messkonzept
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nur vollständig ausgefüllte und mit Unterschrift der/des Berechtigten versehene Formulare bearbeitet werden können.
Wir unterbreiten Ihnen auf dieser Basis jeweils Angebote in zweifacher Ausführung. Bitte unterschreiben Sie ein Exemplar und schicken dies an uns zurück. Wir stellen Ihnen nach Unterzeichnung (= Vertragsabschluss) und Rückerhalt die gewünschten Anschlüsse her. Während der Ausführung erhalten Sie die Rechnungen bzw. Bescheide mit jeweiligem Zahlungsziel. Frühzeitige Bezahlung sichert die Inbetriebsetzung (=Netzzugang). Nach vollständiger Erstattung der Kosten erhalten Sie den Netzzugang für die jeweilige Sparte. Ihr Installateur meldet mittels Fertigstellungsanzeige diese Inbetriebsetzung für Sie bei uns an.
Fragen hierzu beantwortet Ihnen unser Hausanschlussbüro, das zu unseren Servicezeiten persönlichen Kontakt oder Telefonauskunft (08131/7009-56) bietet. Selbstverständlich ist das Hausanschlussbüro auch über hausanschluss(at)stadtwerke-dachau.de erreichbar.
Wollen Sie sich vorab kompakt zum Thema Hausanschluss informieren? Dann empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin zu vereinbaren
Unsere Service-Zeiten im Hausanschlussbüro:
Mo – Do: von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Do: von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr: von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Informationen finden Sie auch in unserem Bauherrenratgeber
Strom-Netzanschlüsse
Jedes Netzanschlussbegehren ist mit dem vom Netzbetreiber vorgegebene Verfahren schriftlich anzuzeigen. Die Stadtwerke Dachau bieten hierzu ein Formblatt an, das für alle Sparten sowie Netzebenen verwendet werden kann. Dieses Formular ist auch bei Änderungen am Anschluss (Trennung/Zusammenlegung) bzw. für die Meldung von Geräten (z. B. mit Netzrückwirkungen oder >12 kVA) und Verbrauchseinrichtungen (z. B. Speicherheizungen, Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur usw.) zu verwenden. (Die Formulare für die Anmeldung von Erzeugungseinheiten mit/ohne Speicher sind unter Netzzugang zu finden.)
Strom-Netzanschlüsse (NAV)
Mitgeltende Unterlagen zum Netzanschlussvertrag
Bei der Anmeldung von Änderungen, Trennungen sowie Zusammenlegungen in Kundenanlagen / elektrische Anlagen / Anschlussnutzeranlagen bzw. Anschluss von meldepflichtigen Geräten mit mehr als zwei Messeinrichtungen ist ein Messkonzept beizubringen. Eine Auswahl geeigneter Vorlagen finden Sie hier. Gegebenfalls sind individuelle Ergänzungen vorzunehmen. Das Messkonzept erstellen Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber und Errichter gemeinsam; der Netzbetreiber prüft dieses.
PDF-Downloads für die Anmeldung von elektrischen Verbrauchsgeräten
Für das weitere Anmeldeverfahren sind die Vordrucke gemäß VDE-AR-N 4100:2019-04+Ber. 2019.10 (elektrische Verbrauchsgeräte, Speicher und Ladeeinrichtungen in Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz) zu verwenden.
Zusätzliche PDF-Downloads für die Anmeldung Ladeinfrastruktur
Strom-Netzanschlüsse (MSP)
Für das weitere Anmeldeverfahren sind die Vordrucke gemäß VDE-AR-N 4110 (Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb [TAR Mittelspannung]) zu verwenden.
Online-Anmeldung Strom Netzanschlüsse
Gas-Netzanschlüsse
Jedes Netzanschlussbegehren ist mit dem vom Netzbetreiber vorgegebne Verfahren schriftlich anzuzeigen. Die Stadtwerke Dachau bieten hierzu ein Formblatt an, das für alle Sparten verwendet werden kann
Mitgeltende Unterlagen zum Netzansschlusvertrag
Wasser-Grundstücksanschlüsse
Vorübergehende Anschlussnutzung
Die Stadtwerke Dachau bieten in ihrem jeweiligen Netzgebiet an vorhandenen oder an speziell dafür eingerichteten Speisepunkten im jeweiligen Netz die vorübergehende Versorgung mit Strom, Gas oder Wasser an. Es handelt sich hierbei um ein Kombi-Produkt aus Belieferung und vorübergehender Anschlussnutzung
Diese Versorgungsleistung umfasst eine befristete Anschlussnutzung auf maximal 12 Monate und muss nach Ablauf bei weiterer Nutzung rechtzeitig (i. d. R. 14 Tage vorher) erneut beantragt werden.
Hydranten-Standrohre für die vorübergehende Anschlussnutzung an wechselnden Speisepunkten im Wassernetz der SWD sind einmal jährlich vom Kunden bei den SWD während der üblichen Geschäftszeiten zur Sichtprüfung vorbeizubringen.