Messstellenzugang
Messstellenzugang
Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers im Netz der Stadtwerke Dachau erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber. Messstellenrahmenverträge auf Basis § 21b EnWG bzw. MessZV in der Fassung des ursprünglich im Jahr 2010 von der BNetzA veröffentlichten Standardvertrages (Az. BK6-09-034 und BK7-09-001) sind zu ersetzen.
Die BNetzA hat mit Beschlüssen vom 23.08.2017 jeweils einen Muster-Wortlaut für den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom und Gas für eine vertragliche Regelung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MsbG zwischen Netzbetreiber und wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) festgelegt.
Die Stadtwerke Dachau favorisieren die Möglichkeit des Vertragsabschlusses in Textform durch Erklärung per E-Mail. Kontaktaufnahme ist über messwesen(at)stadtwerke-dachau.de möglich.
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