Stromnetz
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Netzbetrieb, Netzdaten und Netzzugang
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Pflichtveröffentlichungen
Grundversorger
Netzentgeltreduzierung
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV sind die Stadtwerke Dachau verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.
Die mit dem Netznutzer zu treffende unbefristete Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die zuständige Regulierungsbehörde und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.
Höchstlastfenster
Schaltzeiten
Netzzugang
PDF-Downloads für den Betrieb von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz
Die Stadtwerke Dachau als Betreiber von Energieversorgungsnetzen gewähren gem. § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang. Die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang Strom gegen Entgelt finden Sie hier. Die aktuellen Entgelte für die aktuell gültigen Umlagen und deren Höhe können der Internet-Seite der Übertragungsnetzbetreiber https://www.netztransparenz.de/de/index.htm entnommen werden.
Die Stadtwerke Dachau sind gem. §§ 29 ff. MsbG grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) in ihrem Netzgebiet und in den dort geregelten Fällen zum Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen verpflichtet. Die maximal zulässige Höhe der Messstellenbetriebsentgelte ist vom Gesetzgeber im Rahmen sog. Preisobergrenzen (§§ 31, 32 MsbG) als Bruttopreis vorgegeben worden. Das MsbG sieht im Grundsatz vor, dass auch der Betrieb der modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems (Messstellenbetrieb) Teil des Vertrages zwischen Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer ist, wobei der Anschlussnutzer das Messstellenbetriebsentgelt schuldet.
Hinweis: Die Messentgelte-Strom sind unter Messwesen veröffentlicht.
Netznutzung für Lieferanten
Preisblätter
Anm: Der aktuell gültige Wiederverkäufernachweis enthält die amtliche Streichung der Umsatzsteuer-ID durch das Finanzamt Freising. Es gilt die Umsatzsteuer-ID der Großen Kreisstadt Dachau: DE 1282 55 122.
Netznutzung für Betreiber von Erzeugungsanlagen
PDF-Downloads für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz
PDF-Downloads Formulare gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11 (FNN)
PDF-Downloads für Erzeugungsanlagen mit Einspeisung ins Niederspannungsnetz
Ein Einspeisemanagement ermöglicht es dem Netzbetreiber, die Anlage ferngesteuert vom Netz zu nehmen oder die Einspeisung zu reduzieren. Notwendig wird dies zur Garantie der Netzstabilität, wenn zu einem Zeitpunkt mehr Energie ins Netz gespeist, als verbraucht wird. Zusätzlich ermöglichen diese Systeme eine genaue Überwachung der Anlage. Einspeisemanagementsysteme werden ab einer Leistung von über 100 kW(p) Pflicht, bei Leistungen von weniger als 100kW gibt es vereinfachten Verfahren zum Einspeisemanagement.
PDF-Downloads für den Betrieb von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz
PDF-Downloads für die Anmeldung von "Plug-in-PV-Anlagen" (vereinfachtes Verfahren)
Für die Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen ("Plug-in-PV-Anlagen") gilt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Wir benötigen lediglich die Meldung zu einer "Plug-in-PV-Anlage. Im Übrigen erfolgt die Anmeldung nach dem vom Netzbetreiber vorgegebenen Verfahren.
Hinweise zu steckerfertigen PV-Anlagen [FNN]
Hinweise zur Registrierungspflicht von PV-Anlagen im MaStR [BNetzA]
"Plug-in-PV-Anlagen" unterliegen den Regelungen nach MStRV und sind im Marktstammdatenregister zu melden. Das gilt auch für den Fall des Umzugs des Anlagenbetreibers bzw. der Veräußerung der Anlage. Außerdem besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Netzbetreiber nach dem von ihm vorgegebenen Verfahren.
PDF-Downloads für die Anmeldung von Speicheranlagen in Kundenanlagen am Niederspannungsnetz
Speicheranlagen in Kundenanlagen, die am Niederspannungnetz der Stadtwerke Dachau angeschlossen sind, unterliegen den Regelungen nach MStRV und sind vom Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister zu melden. Das gilt auch für die Erweiterung bzw. den Rückbau des Speichers.
Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
Anmeldungen zum Anschluss an das Mittelspannungnetz der Stadtwerke Dachau werden auch über das vom Netzbetreiber vorgegebene Verfahren angezeigt. Wird die Notwendigkeit eines Anschlusses in der Mittelspannung bei der technischen Prüfung festgestellt, erfolgt die weitere Bearbeitung nach Maßgabe der VDE-AR-N 4110. Es sind die darin enthaltenen Formblätter und Vordrucke zu verwenden.