Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtwerke Dachau sind als Websitebetreiber bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für die Stadtwerke Dachau gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
- (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadtwerke-dachau.de. Diese Seite wird fortlaufend, auch mit Blick auf Barrierefreiheitskriterien, weiterentwickelt.
Seiten von Drittanbietern, welche auf der städtischen Website als Iframe eingebunden sind, werden bedingt barrierefrei dargestellt.
Aktueller Stand der Barrierefreiheit
Die Website www.stadtwerke-dachau.de wurde mit Rücksicht auf den Standard BITV 2.0 / EN 301 549 entwickelt. Bei Fragen, Feedback sowie Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots wenden Sie sich bitte an unten genannte Kontakte.
Durchsetzungsverfahren
Sollten wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden. Dieses prüft auf Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Str. 47
81541 München