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FFP2-Masken im ÖPNV entfallen

02. September 2021. Im bayerischen Personennahverkehr gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Statt der bis dato vorgeschriebenen FFP2-Maske reicht nun aber das Tragen einer medizinischen Maske.

Das kann eine sogenannte OP-Maske sein, oder auch eine Maske nach FFP2-Standard. Stoffmasken, Schals oder Plastik-Visiere sind weiterhin nicht erlaubt. Diese Regelung gilt nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch auf Bahnhöfen und an Haltestellen. Die Maskenpflicht gilt für alle Fahrgäste ab sechs Jahren. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

FFP2-Pflicht kehrt bei Stufe Gelb zurück

Künftig ist die Inzidenz nicht mehr für die Maskenpflicht relevant, wohl aber ein Ampelsystem. Springt die Ampel auf Gelb um, muss in Bayern wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Das soll der Fall sein, wenn bayernweit innerhalb der jeweils letzten sieben Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen wurden.

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